Öffentliche Förderungen für Startups in Österreich

Öffentliche Förderungen für Startups in Österreich
Für Unternehmen im Allgemeinen und Startups im Speziellen gibt es unterschiedliche Formen der finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand, die sie für ihre Vorhaben in Anspruch nehmen können:

Nicht-rückzahlbare Zuschüsse werden in der Regel bevorzugt:
Projektkosten werden eingereicht und zu einem – je nach Förderprogramm – unterschiedlichen Fördersatz von der Förderstelle anteilig „bezahlt“. Das Unternehmen erhält die entsprechenden Zahlungen cash auf‘s Konto. Dabei entfällt eine Rückzahlung.

Einige Förderstellen vergeben auch Darlehen, um Vorhaben zu finanzieren. Diese sind in der Regel – im Vergleich zu Bankkrediten – sehr gering verzinst. Sie und werden meistens ohne zusätzliche Besicherungen vergeben. Die Rückführung des Kredits ist in der Regel erst mehrere Jahre nach Abschluss des finanzierten Projekts vorgesehen.

Eine dritte Unterstützungsvariante sind Garantieübernahmen für Kredite. In diesem Fall wird der Kredit von der Bank vergeben, die Förderstelle haftet für bis zu 100% der aufgenommenen Kreditsumme. Die Haftung wird allerdings nur schlagend, wenn das Unternehmen nicht in der (finanziellen) Lage ist das Darlehen selber zu bedienen.

Einige Förderstellen – wie in Österreich beispielsweise die AWS – bieten auch Finanzierung per Equity an. In diesem Schema beteiligt sich die öffentliche Hand per Investment an einem Unternehmen und bekommt dafür Anteile. Nach einer bestimmten Zeit kann das Unternehmen dem öffentlichen Financier die gehaltenen Anteile zu der ursprünglichen Unternehmensbewertung wieder abkaufen.

Welche Instrumente geeignet sind und wie sie am besten in Anspruch genommen werden, muss für jedes Unternehmen individuell evaluiert werden.

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